Wer kann Projektanträge einreichen?
Soziale Vereine und Initiativen sowie kfd-Gruppen aus dem Erzbistum Köln für Frauen und Kinder in Not.
Können auch Privatpersonen Unterstützung beantragen?
Grundsätzlich ja. Frauen können für sich und ihre Kinder Anträge auf karitative Förderung stellen. Sie sind einzureichen über die Vorstände der kfd oder den Pfarrer der Pfarrei, in der die Antragstellerin wohnt. Die zu Fördernden oder Betroffenen brauchen nicht Mitglied der kfd sein. Männer werden nicht berücksichtigt.
Muss man Sozialhilfe beziehen, um Unterstützung zu bekommen?
Nicht unbedingt – es werden im Einzelfall aber immer die Einkommensverhältnisse geprüft (nach Aktenlage und ggfs vor Ort).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
kfd-Stiftung St. Hedwig, Monika Kleinefenn
Marzellenstraße 32, 50668 Köln
Tel.: 0221 1642-1385, E-Mail: info [at] kfd-stiftung [dot] de
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Der Förderantrag kann formlos eingereicht werden. Bitte unbedingt die benötigte Fördersumme angeben sowie eine nachvollziehbare und verständliche Beschreibung der „Notlage“. Bei einem Projekt bitte eine Projektbeschreibung beifügen.
Mit welchen Organisationen arbeitet die Stiftung zusammen?
Die Stiftung arbeitete und arbeitet u.a. zusammen mit dem Bildungswerk in der Erzdiözese Köln e.V., dem Diözesancaritasverband, den Beratungsstellen von Esperanza (Erzbistum Köln) und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Rhein-Erft-Kreis sowie der RheinEnergieStiftung.
Kann ich mich auch ehrenamtlich für die Stiftung engagieren?
Wir freuen uns über Ihr Interesse! Bitte wenden Sie sich deshalb an unsere Geschäftsführung.
Ist die Stiftung Mitglied in übergeordneten Gremien?
Die kfd-Stiftung ist seit 2010 Mitglied bei „Kölner Stiftungen e.V.“.
Wie verwendet die Stiftung Spenden?
Alle Spenden werden satzungsgemäß und nach Verwendungszweck eingesetzt. Um arbeiten zu können, ist die Stiftung auf Spenden angewiesen. Deshalb sind kleine und große Spenden wichtig und werden gerne angenommen!
Für alle Spenden können Spendenquittungen ausgestellt werden. Jedes Jahr wird in einem Jahresbericht über den Einsatz der Spendenmittel informiert.
Ist die Stiftung publikationspflichtig?
Die Stiftungsgremien Kuratorium und Vorstand sind gegenüber dem Regierungspräsidenten und dem Erzbistum Köln verpflichtet jährlich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Jahresbericht vorzulegen. Darüber hinaus werden die Mitglieder des kfd-Diözesanausschusses über die Arbeit und das jeweilige Jahresergebnis der kfd-Stiftung regelmäßig informiert.
Wer führt die kfd-Stiftung?
Vorsitzende der Stiftung ist Bärbel Mockenhaupt, Elisabeth Bungartz ist Vorsitzende des Stiftungs-Kuratoriums. Monika Kleinefenn ist als Geschäftsführerin für die laufende Geschäfte der Stiftung verantwortlich.
Wer kontrolliert die Arbeit der Stiftung?
Der Vorstand der Stiftung ist für das operative Geschäft der kfd-Stiftung verantwortlich und für die laufenden Geschäfte. Das Kuratorium ist weit gehend für die grundsätzliche Ausrichtung der Stiftung verantwortlich und das Kontrollgremium gegenüber dem Vorstand. Es setzt sich aus den Mitgliedern des kfd-Diözesanvorstandes zusammen. Darüber hinaus gibt es die Stiftungsaufsicht beim Erzbistum Köln und beim Land Nordrhein-Westfalen.